Lebendige Tradition

Immaterielles Kulturerbe / lebendige Traditionen

Die UNESCO hat im Jahr 2003 die «Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes» verabschiedet. Die Schweiz hat diese Konvention im Jahr 2008 unterzeichnet. Ziel dieser Konvention ist es, die kulturelle Vielfalt zu bewahren, welche als Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung angesehen wird. Weiter fördert die Konvention sowohl den Austausch zwischen den Kulturen und als auch den Respekt gegenüber den Trägern von immateriellem Kulturerbe.

Zum immateriellen Kulturerbe oder umgangssprachlich den «lebendigen Traditionen» gehören gemäss dieser Konvention u.a. gesellschaftliche Praktiken, Darbietungen Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:

  1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, einschliesslich der Sprache als Träger immateriellen Kulturerbes;
  2. darstellende Künste (Tänze, Gesänge, Theater etc.);
  3. gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste;
  4. Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum;
  5. Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken.

In der Schweiz werden im Zuge der Umsetzung der Konvention auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene mehrere Projekte durchgeführt, durch welche diese UNESCO-Konvention umgesetzt werden soll. Dadurch wird das immaterielle Kulturerbe als Thema in der Kulturpolitik verankert. Die Kantone Aargau und Solothurn haben unter der Leitung der Kulturwissenschaftlerin Karin Janz ein gemeinsames Projekt einer bi-kantonalen Liste realisiert (2010-2011) und darauf ein Buchprojekt folgen lassen (2011-2013).