Lebendige Tradition

Praktizierende / Öffentlichkeit

Die UNESCO sieht in der Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes vor, dass primär die Praktizierenden bestimmen, was zu ihrem immateriellen Kulturerbe gehört. Schliesslich steht das immaterielle Kulturerbe für ihr Gemeinschaftsgefühl und ihre kulturelle Identität. Aus diesem Grunde war für das Projekt der bi-kantonalen Liste zentral, dass sich die Bevölkerung, auch über die jeweiligen Gemeinden, Vereine und andere Institutionen, daran beteiligt.

Lebendige Traditionen sind erst möglich durch das Wirken ihrer Praktizierenden bzw. Träger. Träger sind Sie, wenn Sie alleine oder in Gesellschaft mit anderen Praktiken des immateriellen Kulturerbes darbieten. Lebendige Traditionen kennen keine religiösen, geschlechtlichen, sozialen, altersmässigen, ethnischen oder nationalen Grenzen: Praktizierender einer lebendigen Tradition kann jeder sein. Das Projekt sprach insbesondere auch Migranten, Secondos und weitere Personen an, welche in der Schweiz lebendige Traditionen pflegen, die mitunter einen Bezug zu ihrem Herkunftsland haben.